Eine mündliche Kommunikationsprüfung zusammen mit Muttersprachler:innen im Sprachendorf absolvieren

Vorgaben in NRW In NRW ist es möglich, in der Sekundarstufe I einmal im Schuljahr eine Klassenarbeit durch eine mündliche Kommunikationsprüfung zu ersetzen (vgl. APO-SI, §6, Abs. 8), in der Qualifikationsstufe ist es obligatorisch (vgl. APO-GOSt, §14, Abs. 1). An weiterlesen Eine mündliche Kommunikationsprüfung zusammen mit Muttersprachler:innen im Sprachendorf absolvieren